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Naturschutz und Umweltschutz
Wer kann mich am besten unterstützen?
Natur- und Umweltschutz finden in unserer Gesellschaft zurecht starke Beachtung. Was das für Sie als Waldeigentümer bedeutet, lesen Sie hier.
Naturschutz
Vertragsnaturschutz
Ausgleichsmaßnahmen
Biologische Baubegleitung
Rekultivierungs- und Renaturierungsflächen
Natura2000
Erstaufforstung
Was versteht man unter Naturschutz?
Während sich Umweltschutz nur auf die direkte Umwelt des Menschen bezieht und darauf abzielt, den Menschen ein lebenswertes Umfeld zu erhalten, versteht sich der Naturschutz als die Verhaltensweise, die die Natur um ihrer selbst willen erhalten will. Wirksamer Naturschutz schließt in der Regel eine
naturverträgliche Bewirtschaftung
nicht aus. Elementare Strategien des Naturschutzes wurden aus der Forstwirtschaft entlehnt. Dem naturverträglichen und nachhaltigen Wirtschaften im Wald und einem generell steigenden Interesse am Erhalt der Natur ist es zu verdanken, dass ein großer Teil der seltenen Tier- und Pflanzenarten erhalten blieben.
Mit dem höheren Stellenwert des Naturschutzes in der Gesellschaft sind für Waldeigentümer diverse Auflagen hinzugekommen aber auch zusätzliche Einnahmequellen. Eine
Beratung
durch Ihren Revierförster oder einen Forstberater hilft Ihnen, die gesetzlichen Auflagen einzuhalten und Fördergelder für Naturschutzmaßnahmen zu bekommen.
Was ist Vertragsnaturschutz im Wald?
Vertragsnaturschutz
ist eine Strategie, bestimmte Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Kulturlandschaften sowie Ziele des europäischen Naturschutzes
(Natura 2000)
zu unterstützen. Sie als Waldeigentümer verpflichten sich freiwillig Ihre Fläche im Sinne des Naturschutzes zu bewirtschaften beziehungsweise zu pflegen oder zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen wird jährlich mit EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln
bezuschusst
.
Die Förderungsmöglichkeiten und Umsetzungsstrategien zum Vertragsnaturschutz sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Fragen Sie Ihren
forstlichen Berater und Revierförster
nach Möglichkeiten dazu.
Dienstleister für den Vertragsnaturschutz finden Sie
auf dem Waldmarktplatz
Was sind Ausgleichsmaßnahmen und können Sie diese in Ihrem Wald umsetzen?
Ausgleichsmaßnahmen
- auch
Ersatz-
oder auch
Kompensationsmaßnahmen
genannt - sind Elemente der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Diese Regelung schreibt vor, dass Beeinträchtigungen in der Natur und Landschaft vermieden beziehungsweise minimiert werden müssen. Entstehen nach deutschem Recht dennoch negative Folgen durch Eingriffe (zum Beispiel Bauvorhaben) müssen diese durch den Verursacher ausgeglichen werden.
Ausgleichsmaßnahmen sollen Eingriffe in die Natur an einem Ort an einem anderen Ort wieder ausgleichen. Dazu muss auf der Ausgleichsfläche eine Verbesserung der naturräumlichen Ausstattung und des Naturhaushaltes geschehen. So ist zum Beispiel ein Hausbauer, der eine versiegelte Fläche benötigt, zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Hierfür wird dann an anderer Stelle eine Fläche entsiegelt oder durch gezielte Maßnahmen verbessert. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Verursacher zum Ersatz durch Geldzahlung verpflichtet werden. Dieser Betrag wird dann für andere Naturschutzmaßnahmen ausgegeben.
Sie als Waldeigentümer können Ihren Wald begutachten lassen und eine mögliche Aufwertung (Verbesserung des Biotops "Wald") mit der
Unteren Naturschutzbehörde
festlegen. Diese mögliche Aufwertung können Sie vorfinanzieren und sich sogenannte
Ökopunkte
anrechnen lassen, die dann vermarktet werden können.
Alternativ können Sie bestimmte Maßnahmen im ersten Schritt planen und dann die mögliche Kompensation vermarkten. So können Sie sich zum Beispiel Waldumbaumaßnahmen, Erstaufforstungen oder auch das Anlegen von Fledermausquartieren finanzieren lassen.
In jedem Bundesland gibt es
Dienstleister
, die sich um die Planung, die Abstimmungen mit den Behörden und die Vermarktung der Ausgleichsmaßnahmen kümmern.
Dienstleister für Ausgleichsmaßnahmen finden Sie
auf dem Waldmarktplatz
Was ist eine biologische Baubegleitung?
Bei Bauprojekten werden oft Fachkräfte benötigt, welche diese Maßnahme
aus ökologischer Sicht
kontinuierlich begleiten; die
biologische Baubegleitung
. Sie beinhaltet die regelmäßige Begutachtung, die andauernde Korrespondenz mit den Behörden sowie die Überwachung der projektbezogenen Auflagen und ein Monitoring.
Viele
Forstberater
bieten eine biologische Baubegleitung an. Vereinzelt finden Sie aber auch spezialisierte Dienstleister für die biologische Baubegleitung.
Landschaftspflege und Pflege von Rekultivierungs- und Renaturierungsflächen
Werden bauliche Anlagen, Tagebau oder Halden nicht mehr genutzt, werden diese rekultiviert oder renaturiert. Dabei verwendet man diverse Methoden. Zum Teil werden sehr aufwändig naturnahe Prozesse nachgebildet, wie etwa Mäander an Bächen. Je nach Belastung wird der Boden saniert und Pflanzen gesät beziehungsweise angepflanzt. Diese
Rekultivierung
oder
Renaturierung
ist normalerweise mit gewissen Auflagen verbunden. Über einige Jahre hinweg ist deshalb ein höherer Pflegeaufwand notwendig. Einige Kulturflächen sind aufgrund ihrer Artenausstattung sehr wertvoll geworden. Zum Erhalt dieser Artenausstattung müssen diese Flächen gepflegt werden. Man nennt diese Dienstleistung Natur- und Landschaftspflege.
Dienstleister, die Natur- und Landschaftspflege anbieten, finden Sie
auf dem Waldmarktplatz
Natura2000 - FFH-Gebiets-Managementplanung
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird die Aufstellung eines Managementplans für Gebiete mit folgender Ausgangslage empfohlen (
NaBiV 26, Tagungsband
):
bei Vorkommen von Lebensraumtypen und/oder Arten, die pflege- oder nutzungsbedürftig sind
bei ungünstigem Erhaltungszustand von Lebensraumtypen und/oder Arten
bei Lebensraumtypen und/oder Arten, die voraussichtlich nicht langfristig stabile Bestände aufweisen
bei naturschutzfachlichen Zielkonflikten
in Gewässereinzugsgebieten, für die Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie erstellt werden
bei möglichen Beeinträchtigungen durch aktuelle/absehbare Planungen und Projekte
bei bestehenden Vorbelastungen
bei grenzübergreifenden Gebieten (Länder und angrenzende Mitgliedstaaten)
Für den größten Teil der Natura 2000-Gebiete empfiehlt sich also die Erstellung von Managementplänen. Bei knappen finanziellen und personellen Ressourcen sollten klare Prioritäten in der Bearbeitung gesetzt werden. Die Inhalte der Managementpläne müssen bestimmten
Anforderungen
genügen. Die nötigen Erhaltungsmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten sind ebenso wie die
Gebietsausweisung
innerhalb der Frist von sechs Jahren nach der Bekanntgabe der Listen der FFH-Gebiete in den biogeographischen Regionen festzulegen bzw. zu erarbeiten (Art. 4, Abs. 4 FFH-Richtlinie).
Das Gebietsmanagement umfasst nicht nur die Erstellung eines Managementplans mit Kernelementen wie z.B. der Festlegung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele und der Planung von Maßnahmen. Ebenso wichtig ist die Beteiligung der im Gebiet wirtschaftenden Eigentümer und Nutzer, der betroffenen Verbände und der Bevölkerung. Zum Management gehören auch die
Absicherung der Finanzierung
der Maßnahmen und eine
Erfolgskontrolle
. Auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz finden sich weitere Ausführungen zur
Natura2000- (FFH Gebiets-) Managementplanung
.
Ein
Forstberater
kann Sie dahingehend beraten ob eine Managemantplanung bei Ihnen Notwendig ist oder ob Sie davon betroffen sind.
Forstberater finden Sie
auf dem Waldmarktplatz
Landschaftspflege und Pflege von Rekultivierungs- und Renaturierungsflächen
Flächen, auf denen die vorherige Nutzung aufgegeben wird, und die so mit Waldbäumen bepflanzt werden, dass ein Wald nach Landeswaldgesetz entsteht, nennt man
Erstaufforstungsflächen
. Die
Waldmehrung
ist ein gesetzlicher Auftrag weshalb es in den meisten Bundesländern
Fördermöglichkeiten
für die Erstaufforstung gibt. Man kann eine Erstaufforstung auch als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme durchführen oder sie sich in Form von Ökopunkten anrechnen lassen.
Bedenken Sie, dass die Fläche nach der Erstaufforstung
Wald nach Landeswaldgesetz
ist und nicht mehr ohne Weiteres in die vorherige oder eine andere Nutzung überführt werden kann.
Bevor Sie eine Erstaufforstung durchführen, lassen Sie sich von Ihrem
Revierförster und/oder Forstberater
beraten.
Revierförster und Forstberater finden Sie
auf dem Waldmarktplatz