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Ämter & Behörden
Welche Behörden sind für mich und meinen Wald zuständig?
Eine
Behörde
oder ein
Amt
ist für die Umsetzung von Gesetzen und öffentlichen Interessen zuständig und übernimmt Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern. Grundlage ihres Auftrags sind Bundes- und Landesgesetze. Die Dienstleistungen variieren daher in den jeweiligen Bundesländern. Behörden sind hierarchisch gegliedert und bestehen meist aus einer obersten und einer unteren Behörde.
Mit den folgenden Behörden können Waldeigentümer in Kontakt kommen:
Forstbehörde
Gemeindeverwaltung
Grundbuchamt (Katasteramt)
Untere Jagdbehörde (ST)
Untere Naturschutzbehörde
Welche ist meine zuständige Forstbehörde?
Die
Forstbehörden
haben regional Flächen festgelegt, in denen sie zuständig sind. Welche Forstbehörde für Ihren Wald zuständig ist, richtet sich daher einzig nach der Lage Ihres Waldes. Ihr Wohnsitz spielt für die Forstbehörde keine Rolle. Direkter Ansprechpartner für Sie als Waldeigentümer ist immer die
Untere Forstbehörde.
Je nach Bundesland trägt die Untere Forstbehörde unterschiedliche Bezeichnungen beziehungsweise ist mit anderen Behörden zu einer Verwaltung zusammengefasst.
Forstamt
- in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
Oberförsterei
- in Brandenburg
Forstbezirk
- in Sachsen
Forstbetriebe
- Sachsen-Anhalt
Regionalforstamt
- Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaftskammer
- Niedersachsen, Schleswig-Holsteine
Untere Forstbehörde
- Baden-Württemberg
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayern
Aufgaben der Unteren Forstbehörde:
Forstschutz
- Schutz vor Gefahren, die dem Wald durch Dritte drohen
Waldschutzes
- Schutz des Waldes vor Gefahren, die ihm von der belebten oder unbelebten Umwelt drohen
Forstaufsicht
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Waldbesitzer
Stellungnahmen
als Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Fachplanungen
für den Wald
Umweltbildung
wie Waldführungen, Waldjugendspiele, Waldpädagogik, Schulungen
Beratungen
für Waldbesitzer
Fördermittelberatungen
Planung und Überwachung von
Naturschutzmaßnahmen
(Vertragsnaturschutz)
Betriebsführungen
Die zuständigen Forstbehörde für Ihren Wald finden Sie
auf dem Waldmarktplatz
Welche Rolle spielt die Gemeindeverwaltung in meinem Wald?
Die Gemeindeverwaltung ist Ihr Ansprechpartner für alle örtlichen bis regionalen Fragen. Oftmals wird die
Gemeindeverwaltung
für Sie erst dann wichtig, wenn Ihre Waldfläche an einem öffentlichen und gewidmeten Weg liegt. Das kann eine Kreisstraße aber in Ausnahmefällen auch ein Radweg oder Wanderweg sein. Sie als Waldeigentümer müssen dann der
Verkehrssicherung
nachkommen. Falls Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Ihr Wald liegt.
Am besten lassen Sie sich von einem
Berater und/oder dem zuständigen Revierförster
beraten, wenn Sie mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung treten wollen. Dieser kann für Sie auch Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufnehmen.
Berater und Revierförster finden Sie
auf dem Waldmarktplatz
Wozu benötige ich das Grundbuchamt (Katasteramt) im Wald?
Das
Grundbuchamt / Katasteramt
kann Ihnen die Kontaktdaten der eingetragenen Eigentümer von angrenzenden Grundstücken (
Anrainer
) herausgeben. Sie müssen dafür ein
“berechtigtes Interesse”
nachweisen, das allerdings vorliegt, wenn Sie Ihren Wald bewirtschaften wollen. Eine solche Auskunft erfolgt nur schriftlich und gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Am besten lassen Sie sich von einem
Berater und/oder dem zuständigen Revierförster
beraten um die Daten zu den Anrainern zu besorgen. Dieser kann für Sie auch Kontakt mit dem Grundbuchamt aufnehmen.
Berater und Revierförster finden Sie
auf dem Waldmarktplatz
Wobei hilft mir die Untere Jagdbehörde?
Die
Untere Jagdbehörde
hat einen örtlichen Zuständigkeitsbereich, welcher meistens dem Stadt- oder Landkreis entspricht. In diesem Bereich nimmt die Untere Jagdbehörde hoheitlich jagdrechtliche und jagdpolitische Aufgaben war.
Aufgaben der Unteren Jagdbehörde
Erteilung, Widerruf, Versagung und Einziehung von
Jagdscheinen
Abrundungsmaßnahmen an
Jagdbezirken
Durchführung der
Jägerprüfung
Rechtsaufsicht über die
Jagdgenossenschaften
Bestätigung/Festsetzung von
Abschussplänen
Normalerweise zählt jedes natürliche Gebiet (Wald, Wiese, See) als
bejagbare Fläche.
Sollte die bejagbare Fläche in Ihrem Eigentum kleiner als die Mindestflächengröße für einen
Eigenjagdbezirk
sein (beispielsweise 75 ha in Thüringen), gründet sich per Gesetz eine
Jagdgenossenschaft.
Ihre Waldfläche liegt dann folglich im Gebiet einer Jagdgenossenschaft und Sie als Eigentümer sind Jagdgenosse.
Die Untere Jagdbehörde kann Ihnen als Waldeigentümer Auskunft über die Ansprechpartner der Jagdgenossenschaft geben, in der Ihr Wald liegt.
Am besten lassen Sie sich zum Umgang mit der Jagdgenossenschaft von einem
Berater und/oder dem zuständigen Revierförster
beraten. Dieser kann für Sie auch Kontakt mit der Unteren Jagdbehörde aufnehmen.
Berater und Revierförster finden Sie
auf dem Waldmarktplatz
Wobei kann mir die Untere Naturschutzbehörde im Wald helfen?
Die
Untere Naturschutzbehörde
ist grundsätzlich für die Umsetzung des
Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) und der
Landesnaturschutzgesetze
zuständig. Sie kann Ihnen Auskunft zu bestimmten naturschutzfachlichen Fragen geben. Beispielsweise kann sie beantworten, ob Ihr Wald in
Schutzgebieten
liegt. Vielmehr erhalten Sie Informationen, ob in bzw. in der Nähe Ihres Waldes Arten vorkommen, auf die Sie bei der Terminierung von Waldarbeiten Rücksicht nehmen müssen.
Am besten lassen Sie sich zu Naturschutzfragen von einem
Berater und/oder dem zuständigen Revierförster
beraten. Dieser kann für Sie auch Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufnehmen.
Berater und Revierförster finden Sie
auf dem Waldmarktplatz